Gutachten einholen

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Kurzbeschreibung des Teilprozess-Schrittes "Gutachten einholen"

Im Rahmen dieses Teilprozess-Schrittes holt der verantwortliche Lektor (v. a. im Publikumsverlag) ein Gutachten von externen Experten (Gutachter) ein, um bezüglich eines Manuskripts inhaltliche Sicherheit oder in Bezug auf eine angebotene Lizenz Vermarktungssicherheit zu gewinnen.

Der Lektor erteilt einen Gutachten-Auftrag, welches nach dessen Übergabe zu bezahlen ist.


Detailbeschreibung des Teilprozess-Schrittes "Gutachten einholen"


Ablaufdarstellung des Teilprozess-Schrittes "Gutachten einholen"

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